##  Solarpaket I

 **Das Wichtigste in Kürze:**

- Die PV-Austauschregelung konkretisiert, **wann ein Modul ausgetauscht werden kann** und im Sinne des EEG weiterhin durch die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltende Einspeisevergütung berücksichtigt wird.
- Bislang galt, dass man Module einer EEG-geförderten PV-Anlage nur dann austauschen darf, **wenn die Module defekt sind** oder die **unsachgemäße Montage** zu einer Beschädigung, einer technischen Funktionsstörung oder Sicherheitsmängeln am Modul selbst geführt haben.
- Das Solarpaket I, das im **April 2024** verabschiedet wurde, erleichtert zudem den Austausch von Solarmodulen bzw. das Repowering der eigenen PV-Anlage: Wer jetzt alte gegen neue, leistungsstärker Module austauscht, **verliert nicht mehr den EEG-Vergütungsanspruch**. Bislang galt das nur, wenn das alte Modul beschädigt war.
- Für PV-Leistung **bis zur bisherigen Maximalleistung** erhalten Betreiber\*innen die bisherige EEG-Förderung und EEG-Vergütung bei.
- Mehrleistung, die **über die bisherige Maximalleistung** der PV-Anlage hinausgeht, wird **wie eine neue Anlage behandelt**. Für sie gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regeln des EEG. Eine Leistungserhöhung ist **dem Netzbetreiber** als “Erweiterung” **zu melden** und **im Marktstammdatenregister einzutragen**.
