##  Funktionserhalt - gemeinsame Verlegung mit anderen Leitungen

 Hier heist es:

(...) Zu der Vorgängerausgabe der Richtlinie aus dem Jahr 2000 hatte die Baubehörde noch einen Erläuterungstext hinzugefügt.

Auch diese Aussage der MLAR wurde darin kommentiert. Wörtlich hieß es dort: »*Bei der* *Durchführung der Maßnahmen zum Funktionserhalt* *sind auch evtl. Brände der elektrischen* *Leitungsanlagen für die allgemeine* *Stromversorgung zu berücksichtigen. Es ist* *daher z.B. nicht zulässig, die Leitungen der* *Stromversorgung für die Sicherheitseinrichtungen gemeinsam mit Leitungen der allgemeinen Stromversorgung in Schächten oder Kanälen der Funktionserhaltsklasse E30 bzw. E90 nach DIN 4102-12 zu verlegen oder Verteiler der Stromversorgung für die Sicherheitseinrichtungen gemeinsam mit Verteilern der allgemeinen Stromversorgung in Räumen (…) ohne ergänzende Brandschutzmaßnahmen unterzubringen.*« (...)

Den kompletten Artikel finden Sie hier --&gt; [Funktionserhalt - gemeinsame Verlegung mit anderen Leitungen (de Zeitschrift)](https://spiegel-elektrotechnik.de/images/aktuelles/2014-2020/Mischverlegung.pdf)

Quelle: <http://www.elektro.net/praxisprobleme/mischverlegung-auf-funktionserhalt-verlegesystemen/>
