So vielfältig wie die Bestandteile einer Sicherheits- und Notbeleuchtung sind auch die Vorschriften und Normen die ihre Wartung festschreiben.
Die DIN VDE 0108-100 enthält alles, was Sicherheitsbeleuchtungsanlagen betrifft, die DIN VDE 0100-718 präzisiert die Anforderungen an Niederspannungsanlagen, wenn sie sich in „baulichen Anlagen für Menschenansammlungen“ (Schulen, Schwimmbäder, Bahnhöfe, Theater usw.) befinden. Dazu gilt es immer auch die Vorgaben der Muster-Prüfverordnung zur jeweiligen Anlage zu beachten, die die Prüfung der Sicherheitsstromversorgung festlegt. Hieraus ergibt sich zusammengefasst der folgende beispielhafte Ablauf von notwendigen Wartungsarbeiten:
Tägliche Wartung
- der Anzeige der zentralen Stromversorgungsanlage
Wöchentliche Wartung
- der Ersatzstromquelle (bei batteriegestützten Systemen)
- aller angeschlossenen Leuchten
Monatliche Wartung
- der Überwachungseinrichtung (bei Zentralbatterieanlagen)
- der Generatoren/Verbrennungsmaschinen
Jährliche Wartung
- aller angeschlossenen Leuchten, auch im Hinblick auf die volle notwendige Betriebsdauer
- der Ladeeinrichtungen
Zusätzlich ist mindestens alle 3 Jahre die Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung zu messen. Ebenso muss auch die Prüfung der Notbeleuchtung durch einen Sachverständigen mindestens alle drei Jahre erfolgen.