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Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg

Rauchmelder

 

 

 

 

 

 

Am 10. Juli 2013 wurde die Rauchmelderpflicht auch für das Bundesland Baden-Württemberg beschlossen. Diese wird in der Landesbauordnung (LBO-BW) geregelt.

Ab sofort müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden, Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Mit „kleinen Lebensrettern“ ausgestattet werden müssen Schlafräume – auch Gästezimmer und Kinderzimmer – sowie Rettungswege innerhalb der Wohnung. Die Rauchmelderpflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen, aber auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Beherbergungsbetrieben wie etwa Hotels. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN EN 14604 zertifiziert sind und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen. Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

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Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg (Pressestelle der Landesregierung)

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