​Facebook

  ​+49 711 788090

 ​info@spiegel-elektrotechnik.de

Die neue VDE-AR-N 4101:2015 / Zählerschränke

Hierbei gilt die neue VDE-Vorschrift nicht nur für neue Bezugsanlagen, sondern in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 auch für neue Erzeugungsanlagen.


Es dürfen weiterhin Zählerplätze mit integrierter Befestigung, sowie Zählerplätze mit drei-Punkt Befestigung oder auch mit Kontakteinrichtung (BKE-I) verbaut werden.


Zählertafeln sind nicht mehr zulässig. Es sind ausschließlich nur Zählerschränke mit Türen zulässig, in denen die Zähler und die Steuergeräte unterzubringen sind.

Aufbau eines Zählerplatzes:

  • Der obere Anschlussraum hat eine Höhe von 300mm.
  • Das Zählerfeld hat eine Gesamthöhe von 450mm, davon hat der Zählerplatz eine Höhe von 300mm. Die restlichen 150mm dürfen ausschließlich für Zusatzaufwendungen zum Beispiel Steuergeräte Energieversorger verwendet werden.
  • Der untere Anschlussraum hat eine Bauhöhe von 300mm, er ist mit einem 5 poligen Sammelschienensystem ausgestattet, wo SLS- Schalter als Trennvorrichtung eingebaut werden.

Zählerplätze müssen für einen Strom von 63A ausgelegt sein.


Die Umgebungsbedingungen sind zu berücksichtigen.


In Räumen die dauerhaft mehr als 30° Temperatur haben, dürfen keine Zählerverteilungen montiert werden (nach DIN  18012 mehr als 1 Stunde).


Zählerfelder die nicht benötigt werden, müssen spannungsfrei, berührungssicher und gegen einschalten gesichert sein.


Alle oben gemachten Angaben müssen durch die Anwendung der neusten  VDE und DIN Vorschriften überprüft werden.

 

 

Quelle: Voltimum Blog