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Freistellungen

Die im September 2017 erteilte Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Stuttgart für die Firma Spiegel Elektrotechnik GmbH ist gültig bis zum 15.09.2020. Anfang des Jahres 2002 verabschiedete die Berliner Koalition ein Gesetz, dass Auftraggeber eine sogenannte Bausteuer von 15% der Rechnungssumme direkt dem Finanzamt zuführen müssen. Die Freistellungsbescheinigung bescheinigt dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist und dokumentiert dass der Betrieb seiner Steuerpflicht nachkommt.