Die im September 2017 erteilte Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Stuttgart für die Firma Spiegel Elektrotechnik GmbH ist gültig bis zum 15.09.2020. Anfang des Jahres 2002 verabschiedete die Berliner Koalition ein Gesetz, dass Auftraggeber eine sogenannte Bausteuer von 15% der Rechnungssumme direkt dem Finanzamt zuführen müssen. Die Freistellungsbescheinigung bescheinigt dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist und dokumentiert dass der Betrieb seiner Steuerpflicht nachkommt.
Gelegentlich müssen bei größeren Bauvorhaben die Mitgliedsbetriebe gegenüber dem Bauherrn bzw. Auftraggeber eine Bescheinigung vorlegen, wonach der Betrieb als Auftragnehmer keine Beiträge an die SOKA-Bau abzuführen hat. Für den Fall dass Ihnen unsere Mitgliedschaft der Innung nicht ausreicht finden Sie anbei die gültige SOKA-Bau-Bescheinigung.
Die Firma Spiegel Elektrotechnik GmbH ist im Handelsregister der Stadt Stuttgart unter HR B 746108 eingetragen. Als Geschäftsführer zeichnen – einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte Rechtsgeschäfte abzuschließen – Dipl. Ing. (FH) der Elektrischen Energietechnik Ulrich Spiegel und Elektrotechnik-Meister Markus Weinbuch.
Die Firma Spiegel Elektrotechnik GmbH ist seit 2013 Mitglied bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.