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Funktionserhalt - gemeinsame Verlegung mit anderen Leitungen

Hier heist es:

(...) Zu der Vorgängerausgabe der Richtlinie aus dem Jahr 2000 hatte die Baubehörde noch einen Erläuterungstext hinzugefügt.

Auch diese Aussage der MLAR wurde darin kommentiert. Wörtlich hieß es dort: »Bei der Durchführung der Maßnahmen zum Funktionserhalt sind auch evtl. Brände der elektrischen Leitungsanlagen für die allgemeine Stromversorgung zu berücksichtigen. Es ist daher z.B. nicht zulässig, die Leitungen der Stromversorgung für die Sicherheitseinrichtungen gemeinsam mit Leitungen der allgemeinen Stromversorgung in Schächten oder Kanälen der Funktionserhaltsklasse E30 bzw. E90 nach DIN 4102-12 zu verlegen oder Verteiler der Stromversorgung für die Sicherheitseinrichtungen gemeinsam mit Verteilern der allgemeinen Stromversorgung in Räumen (…) ohne ergänzende Brandschutzmaßnahmen unterzubringen.« (...)

Den kompletten Artikel finden Sie hier --> Funktionserhalt - gemeinsame Verlegung mit anderen Leitungen (de Zeitschrift)

Quelle: http://www.elektro.net/praxisprobleme/mischverlegung-auf-funktionserhalt-verlegesystemen/