Die überarbeitete Norm DIN VDE 0100-420 mit Gültigkeit ab dem 01.02.2016 fordert die verpflichtende Installation eines Brandschutzschalters in bestimmten Gebäuden und Bereichen.
Das Auftreten von seriellen oder parallelen Störlichtbögen kann durch den Einsatz eines Brandschutzschalters sicher detektiert werden und der entsprechende Endstromkreis bis 16A wird sicher vom Netz getrennt.
Allein in Deutschland fordern jährlich mehr als 500.000 Brandschäden viele tausend Verletzte und hunderte Tote.
Die finanziellen Schäden liegen in Millionenhöhe. Rund ein Drittel aller Vorfälle geht auf das Konto von Fehlern in der Elektroinstallation. Besonders tückisch: Die Brandgefahr lauert oft dort, wo man sie nicht vermutet.
Denn wer denkt schon immer an Leitungen hinter der Wand, wenn er gerade eben ein Bild aufhängt? Auch kommt eine beschädigte Isolierung des Stromkabels der Wasch- oder Kaffeemaschine längst nicht jedem verdächtig vor. Oder ein eingeklemmtes Kabel in der Tür? Auch Leitungen, die in zu engen Biegeradien verlegt oder deren Befestigungsklammern zu tief eingeschlagen wurden, können leicht brechen. Besonders beansprucht sind die Isolierungen von Leitungen im Außenbereich, zum Beispiel durch Sonneneinstrahlung oder Nagetier Verbiss. Die Folge sind gefährliche serielle Fehlerlichtbögen. Durch diese können die beschädigten Leitungen mit der Zeit so heiß werden, dass sie zu brennen beginnen und im schlimmsten Fall zum Brand führen.
Brandschutzschalter beugen Brände durch Störlichbögen vor und schließen die bestehende Schutzlücke:
Bei einem seriellen Störlichtbogen ist kein Ableitstrom zur Erde vorhanden, deshalb kann die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen diesen Fehler nicht erkennen und löst nicht aus. Selbst der umgangssprachliche „Brandschutz FI“ (300mA) bietet hier keinen Schutz.
Ist der Laststrom über den seriellen Störlichtbogen unter der Auslösegrenze von Leitungsschutzschaltern, Leistungsschaltern oder Sicherungen lösen diese ebenfalls nicht aus und sind wie die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung als Schutzorgan für die Detektion von seriellen Störlichtbögen nicht geeignet.
Bei einem parallelen Störlichtlichtbogen zwischen zwei Außenleitern oder Außenleiter und Neutralleiter ist der Strom durch die Impedanz der Installation und durch den Lichtbogen begrenzt. Hier kann Strom unter den Auslösegrenzen von Leitungsschutzschaltern, Leistungsschaltern oder Sicherungen liegen und diese Schutzorgane sind für die Detektion von parallelen Störlichtbögen nicht geeignet.
Verpflichtende Einsatzgebiete gemäß DIN VDE 0100-420:2016-02:
In folgenden Gebäuden und Bereichen ist der Brandschutzschalter in einphasigen Endstromkreisen bis 16A einzusetzen und bei der Planung zu berücksichtigen:
- Holzverarbeitende Betriebe, Papierfabriken
- Lagerräume mit brennbaren Materialien
- Holzhäuser und Scheunen
- Flughäfen
- Bahnhöfe
- Museen
- Öffentliche Gebäude
- Kindertagesstätten (nur Schlaf- und Aufenthaltsräume)
- Seniorenheime (nur Schlaf- und Aufenthaltsräume)
- Barrierefreies Wohnen (nur Schlaf- und Aufenthaltsräume)
Quelle: Voltimum