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Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber verboten

Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall in Energiesparlampen nur zur Gefahr werden, wenn die Lampe zerbricht. Das Risiko ist umso geringer, je weniger Quecksilber in der Lampe steckt.

Der EU-weite Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Jahr 2012, als noch ein Grenzwert von 5 Milligramm galt, in zwei getesteten Lampen eines niedersächsischen Herstellers einmal 13 und einmal 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt.

Der Hersteller vertrat die Ansicht, dass einzelne Ausreißer nach oben nicht zählten und man den Durchschnittswert aus je zehn Lampen betrachten müsse. Dem schloss sich der Bundesgerichtshof nicht an. Sie sehen in den überschrittenen Grenzwerten einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln. Die Karlsruher Richter bestätigten in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für die Lampen dieses Herstellers.

Quelle: Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg