​Facebook

  ​+49 711 788090

 ​info@spiegel-elektrotechnik.de

BGH-Urteil zur Störerhaftung

 Wegen der sogenannten Störhaftung gehen Rechteinhaber dagegen vor, wenn über eine bestimmte IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, beispielsweise das Hochladen eines geschützten Films. Sie halten sich zunächst an den Anschlussinhaber hinter dieser IP-Adresse. Daher müssen Internetnutzer ihr WLAN gegen Missbrauch durch Dritte schützen.

Internetnutzer haften aber nicht für jede Sicherheitslücke. Wer sich auf eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlässt und dieses Passwort nicht ändert, verletzt keine Pflichten. So eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH-Urteil vom 24.11.26, Az : I ZR 220/15). Solange ein und dieselbe Zahlenkombination nicht an mehreren Geräten voreingestellt ist, können Verbraucher demnach davon ausgehen, dass ihr WLAN marktüblich gesichert ist.

Quelle: Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg