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Neue Gewerbeabfallverordnung seit August 2017

Entsprechende Dokumentationen sind notwendig. Ziel ist es, die Recyclingquote zu erhöhen.

Ab August 2017 sind energetische und stoffliche Verwertungen nicht mehr gleichgestellt. Eine thermische Verwertung von Abfällen (Müllverbrennung) ist ab dann nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Abfälle müssen direkt an ihrem Entstehungsort - also auch auf Baustellen - gesammelt und sortiert werden.

Die Abfalltrennung oder etwaige Abweichungen müssen dokumentiert werden.

Ein Merkblatt des Fachverbands fasst die wesentlichen Änderungen zusammen.

 

Quelle:

Fachverband