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Förderung für elektrische Durchlauferhitzer

Jährlich werden rund eine halbe Million elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung durch neue Geräte ersetzt. Der Austausch der Altgeräte birgt ein großes Einsparpotenzial. Wie viel Energie aber konkret eingespart werden kann, hängt von der Wahl des richtigen Austauschgerätes ab. Gegenüber kostengünstigen Standardmodelle bieten die wesentlich effizienter arbeitenden Komfort-Durchlauferhitzer mit vollelektronischer Leistungs- und Warmwassermengenregelung ein Einsparpotential von rund 20%, ohne das Nutzerverhalten einzuschränken. Hinzu kommt, dass über diese modernen Geräte Energieverbrauch und Energiekosten erfasst und dargestellt werden können. Diese Transparenz motiviert Nutzer häufig, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren.

Die Gesellschaft für Energiedienstleistungen (GED) aus Berlin unterstützt Haushalte mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro bei der Optimierung ihrer dezentralen Warmwasserversorgung. Kunden, die sich die Förderung für den Austausch eines Altgeräts sichern möchten, müssen sich auf der Förderwebsite
www.foerderung-durchlauferhitzer.de registrieren. Zu beachten ist, dass die Registrierung vor Installation des Gerätes erfolgen muss.

Auf der Webseite können sich die Verbraucher außerdem über die Vorteile vollelektronischer Durchlauferhitzer informieren. Wichtig zu wissen: Den Zuschuss bekommt nur, wer den Austausch von einem Fachbetrieb durchführen lässt und die Handwerkerrechnung einreicht. Der Anschluss und die eventuell erforderliche Anmeldung des neuen Durchlauferhitzers beim Energieversorger dürfen nur durch eine eingetragene Elektrofachkraft erfolgen.

 

Förderzweck

Förderung des Austausch elektrischer Durchlauferhitzer durch vollelektronische Geräte

Grundlage: Programm zur Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen – Stromeffizienzpotentiale nutzen – STEP up! des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Förderkennzeichen: 16SU020021 gemäß Förderbescheid vom 25. April 2017

Gefördert wird der Austausch von elektrischen Durchlauferhitzern gegen Komfort-Durchlauferhitzer mit vollelektronischer Leistungs- und Wassermengenregelung. Die förderfähigen Geräte müssen ein Monitoring von Wasser- und Energieverbrauch ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine Verbrauchsanzeige am Gerät und/oder über verbundene Geräte wie Smartphone, Tablet, PC o. ä.

 
Das Prämienangebot wird aus Mitteln des Energie- und Klimafonds durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Eine Förderung ist nur möglich, wenn sich der Kunde vor dem Tausch des Durchlauferhitzers auf der Onlineseite
www.foederung-durchlauferhitzer.de registriert hat. Das Programm wird spätestens zum 30. Juni 2019 beendet. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Registrierung nicht mehr möglich.

Die Anzahl der geförderten Geräte ist auf 2.500 Stück beschränkt. Ist diese Anzahl erreicht, ist eine Registrierung ebenfalls nicht mehr möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Der Fördervertrag mit den Nachweisen ist spätestens 4 Wochen nach dem Geräteaustausch bei der GED einzureichen.