- Schutzeinrichtungen bei der Schutzmaßnahme „Schutz durch automatische Abschaltung“ müssen die Trennfunktion haben
- Die Abschaltzeiten gelten jetzt auch für die Steckdosenstromkreise bis 63 A
- Änderung der Abschaltzeiten für DC-Stromkreise bei 120V < U0 < 230 V
- Festlegung der möglichen Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Abschaltzeiten
- Die Anforderungen für Steckdosen in Endstromkreise und ortsveränderlichen Betriebsmittel im Außenbereich nach einem RCD (IΔN = 30 mA) wurde auf Stromkreise bis 32 A erweitert
- Forderung nach einem RCD (IΔN = 30 mA) für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen
- Aufnahme der Forderung nach einem Fundamenterder
- Klarstellung der Anforderung, dass ins Gebäude eingeführte Metallteile in den Schutzpotentialausgleich einzubinden sind
- Überarbeitung der Anforderungen an die Kabel und Leitungsanlage bei der Schutzmaßnahme „Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung
- Auch als Ersatz für die VDE 0100-739 „Zusätzlicher Schutz bei direktem Beführen in Wohnungen“
- Übergangsfrist bis zum 07.07.2020