Danach können Förderanträge ab dem 20.04.2022 gestellt werden. Das Wichtigste aus den Neuerungen hier exklusiv für Sie als Mitglied in Kürze zusammengefasst:
- Die Neubauförderung ist bis zum 31.12.2022 befristet und mit einer Budgetgrenze 1 Mrd. EUR gedeckelt; für die Verteilung gilt das Windhundprinzip.
- Ist das Budget innerhalb des Jahres ausgeschöpft, geht die Förderung bis zum 31.12.2022 nahtlos in das Programm EH40-Nachhaltigkeit in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) über.
- Gasheizungen werden zukünftig nicht mehr gefördert.
- Einführung eines neuen Programms "Klimafreundliches Bauen" ab Januar 2023, Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und THG-Minderung - Förderrichtlinien und -tatbestände sowie technische Mindestanforderungen sind noch nicht veröffentlicht.
Sie wollen es genauer wissen? Kein Problem. Denn weitere Infos hält die Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Sie bereit. Die Buttons im Serviceteil bringen Sie hin.