Im Kalender der europäischen Gesetzgebung markieren im abgelaufenen Jahr zwei Verbotstermine wichtige Ereignisse für Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Die in der technischen Beleuchtung langjährig dominierende Leuchtstofflampe darf seit 25. Februar 2023 als Kompakt-Leuchtstofflampe und seit 25. August 2023 als stabförmige Leuchtstofflampe nun nicht mehr erstmalig in Verkehr gebracht werden.