Das Wichtigste in Kürze:
- Die PV-Austauschregelung konkretisiert, wann ein Modul ausgetauscht werden kann und im Sinne des EEG weiterhin durch die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltende Einspeisevergütung berücksichtigt wird.
- Bislang galt, dass man Module einer EEG-geförderten PV-Anlage nur dann austauschen darf, wenn die Module defekt sind oder die unsachgemäße Montage zu einer Beschädigung, einer technischen Funktionsstörung oder Sicherheitsmängeln am Modul selbst geführt haben.
- Das Solarpaket I, das im April 2024 verabschiedet wurde, erleichtert zudem den Austausch von Solarmodulen bzw. das Repowering der eigenen PV-Anlage: Wer jetzt alte gegen neue, leistungsstärker Module austauscht, verliert nicht mehr den EEG-Vergütungsanspruch. Bislang galt das nur, wenn das alte Modul beschädigt war.
- Für PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung erhalten Betreiber*innen die bisherige EEG-Förderung und EEG-Vergütung bei.
- Mehrleistung, die über die bisherige Maximalleistung der PV-Anlage hinausgeht, wird wie eine neue Anlage behandelt. Für sie gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regeln des EEG. Eine Leistungserhöhung ist dem Netzbetreiber als “Erweiterung” zu melden und im Marktstammdatenregister einzutragen.