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Handwerkerkosten unter der Lupe - Was kostet die Monteurstunde?

Was zeichnet Innungsfachbetriebe aus?

Innungsfachbetriebe legen allgemein gesehen viel Wert auf eine hohe Ausführungsqualität. Um den hohen und sich ständig weiterentwickelnden technischen Qualitätsanforderungen gerecht werden zu können, bilden sich Unternehmer und Monteure regelmäßig weiter. Da Innungsfachbetriebe zudem tariflichen Bestimmungen unterliegen, sind sie für gut ausgebildete und entsprechend zu entlohnende Fachkräfte als Arbeitgeber attraktiv.

Innungsfachbetriebe beraten ihre Kunden kompetent und herstellerneutral. Gerade im Hinblick auf komplexe Anwendungen wie Energiemanagementsysteme, die Nutzung von Strom aus eigener Produktion oder dessen Einspeisung ins Netz der Energieversorger ist dies unverzichtbar. Nur entsprechend zertifizierte Innungsfachbetriebe sind dazu berechtigt, die Sicherheit von elektrotechnischen Anlagen, Systemen oder elektrischen Motoren durch den sogenannten E-CHECK zu prüfen.

Mehr Informationen unter: www.e-check.de

Auch die Führung von Markenzeichen im deutschen Elektrohandwerk ist qualifizierten Innungsfachbetrieben vorbehalten.

Ausbildung in den E-Handwerken

Im Elektro- und Informationstechnikerhandwerk ausgebildete Monteure bringen umfangreiche Fachkenntnisse auf Basis einer 3,5-jährigen Berufsausbildung mit. Von sicherheitstechnischen Fragen über elektrotechnische Fachkenntnisse bis zu Detailwissen gilt es, sehr viel Know-how aufzubauen. Damit dies gelingt, werden Auszubildende vor allem in den Innungsfachbetrieben selbst, aber auch in Berufsschulen und überbetrieblichen Bildungsstätten qualifiziert.

Weitere Informationen: www.e-zubis.de

Betätigungsfelder von Innungsfachbetrieben

Innungsfachbetriebe sind sowohl in Neu- als auch in Altbauten gefragt. Zu den Leistungen gehören die Errichtung oder Instandsetzung von Gebäudetechnik inklusive Smarthome-Lösungen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Elektrospeicherheizungen, modernen Alarm- und Überwachungssystemen und vielem mehr. Im Zusammenhang mit der Elektromobilität sorgen entsprechend geschulte Innungsfachbetriebe für eine sichere, häusliche Ladeinfrastruktur. Auch Dienstleistungen rund um die PC-, Kommunikations- und Netzwerktechnik sowie die Hausgeräte- und Unterhaltungselektronik gehören zum Leistungsspektrum von Innungsfachbetrieben.


Erklärung zum Stundenverrechnungssatz

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
auf Ihrer Rechnung erscheint eine Rechnungsposition, die wir Ihnen näher erläutern möchten. Die Arbeitskosten Ihres E-Handwerksbetriebs werden durch den Wert einer einzelnen Monteurstunde sowie die geleistete Stundenzahl ausgewiesen. Beim Wert der Monteurstunde handelt es sich jedoch nicht um den Stundenlohn des E-Handwerkers bzw. Monteurs, sondern um den sogenannten Stundenverrechnungssatz.

Was ist ein Stundenverrechnungssatz?

Wie ein Handwerksbetrieb kalkuliert, hängt vor allem von seinen betrieblichen Kosten und der zu erbringenden Leistung ab. Auch branchenspezifisch gibt es Unterschiede. Weitgehend identisch ist jedoch das Schema der Kalkulation. Will der Handwerksbetrieb am Markt bestehen, muss er seine kompletten betrieblichen Kosten an die Kunden weiterreichen. Der auf Ihrer Rechnung ausgewiesene Stundenverrechnungssatz enthält daher außer dem Bruttolohn des Monteurs auch die entstandenen Lohnzusatzkosten pro Arbeitsstunde. Zudem fließen die vom E-Handwerksbetrieb zu tragenden Gemeinkosten und Risiken sowie ein Gewinnanteil in den Stundenverrechnungssatz ein.

Konkretes Rechenbeispiel

  • 20,79 € – Aktueller Tarif-Stundenlohn für einen selbständigen Monteur
  • 18,91 € – Lohnzusatzkosten
  • 17,67 € – Betriebliche Gemeinkosten

= 57,37 € Selbstkosten für Innungsfachbetrieb

+ 5,74 € Zuschlag für Risiken und Gewinn

= 63,11 € Stundenverrechnungssatz netto

+ 11,99 € Umsatzsteuer (19 %)

= 75,00 € Stundenverrechnungssatz brutto (gerundet)

Beispiele für Lohnzusatzkosten

  • Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
  • Bezahlte Urlaubs- und Feiertage
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld
  • Weiterbildungskosten usw.

Beispiele für Gemeinkosten

  • Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro
  • Energiekosten (Heizung, Strom, Gas, Wasser etc.)
  • Betriebliche Versicherungen
  • Gebühren und Beiträge
  • Kfz-Kosten
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung
  • Zinsen für Kredite
  • Abschreibungen
  • Kalkulatorische Kosten
  • Porto und Telefon
  • Werbung und Personalmarketing
  • Internet und EDV usw.

Stand: November 2019

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