Um die Automobilindustrie zu stärken und die Elektromobilität weiter zu fördern, hat die Bundesregierung Mitte Oktober die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge über 2025 hinaus beschlossen. Diese gilt nun bis zum Jahr 2035 und umfasst sowohl Neuzulassungen als auch Umrüstungen. Mit der Verlängerung sollen zusätzliche Kaufanreize für Elektrofahrzeuge geschaffen werden – wovon auch die deutsche Automobilindustrie profitieren soll.
Bereits am 8. Oktober wurden weitere steuerliche Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen. Dazu gehören unter anderem:
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Ein Förderprogramm für den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Bis 2029 stehen hierfür Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie zusätzliche Milliardenbeträge aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung.
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Eine degressive Abschreibungsmöglichkeit von bis zu 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr für Elektrofahrzeuge.
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Eine Erhöhung der Bemessungsgrenze für den Bruttolistenpreis von 70.000 auf 100.000 Euro, um zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen zu schaffen, in E-Fahrzeuge zu investieren.
Positiv hervorzuheben ist zudem, dass das Bundesministerium für Verkehr (BMV) am „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ arbeitet. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur deutschlandweit zu vereinfachen, zu beschleunigen und nutzerfreundlicher zu gestalten. Durch klare Leitlinien soll der Aufbau von Ladepunkten effizienter werden und die Netzintegration zukunftssicher erfolgen.
Davon könnte insbesondere das E-Handwerk profitieren. Seit Langem fordern Branchenvertreter Digitalisierung, transparente Netzanalyseverfahren und standardisierte Prozesse für Netzanschlüsse. Der Masterplan greift diese Anliegen nun auf – etwa durch verbindliche Rückmeldefristen für Netzbetreiber, beschleunigte Genehmigungsverfahren und mehr Transparenz bei verfügbaren Netzkapazitäten.
Laut Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) ist dies entscheidend für eine marktorientierte Nutzung von Elektroinstallationen sowie für den flächendeckenden Smart-Meter-Rollout, der attraktive Stromtarife im Rahmen eines modernen Energiemanagements ermöglichen soll.
Der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung.

