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Prüfpflicht elektrischer Anlagen

Messgeraet

 

 

 

 

Die Folgen, sollte es durch die unterlassene Prüfung elektrischer Anlagen zu einem Sach- oder Personenschaden kommen, sind weitreichend.

Die verantwortlichen Personen in den Firmen können aufgrund der gesetzlichen Regelung in die Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden genommen werden. Besonders betroffen sind hier die Geschäftsführer und eventuell vorhandene Sicherheitsbeauftragte, denen die Unterlassung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen persönlich angelastet werden kann. Eine Haftungsbegrenzung durch bestimmte Unternehmensformen – beispielsweise einer GmbH – ist in diesen Fällen nicht wirksam.

Arbeitgeber, die elektrische Anlagen betreiben, sind verpflichtet, diese Anlagen in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Diese Prüfpflicht resultiert aus Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3), Regelungen der Betriebssicherheitsordnung (BetrSichV) und der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Beschrieben und definiert sind die vorzunehmenden Prüfungen in den Regelungen des VDE, Verband der Elektrotechnik, DIN VDE 0701-0702.

Wir prüfen Ihre elektrischen Anlagen

Neben der Haftung durch Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte im Schadensfall schreiben die Bedingungen der Versicherer die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes vor. (Klausel 3602 der Bedingungen für Feuerversicherungsschutz. Diese schreibt die Prüfung der elektronischen Anlagen durch einen VdS anerkannten Sachverständigen vor. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, können Versicherer im Schadensfall sogar leistungsfrei sein. Lassen Sie die Anlagen deshalb regelmäßig prüfen.


Quelle: Finanzbrief 31/2013

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